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SCHAFE SCHÜSSE SPECIAL: Indizierung von ATEMNOT Songs

Folgender Artikel spiegelt ausschließlich meine Meinung dar, ich weise auf das Recht der FREIEN Meinungsäußerung und dem Recht der Pressefreiheit hin.

 SCHAFE SCHÜSSE SPEZIAL

 "Indizierung des ATEMNOT Albums "Grossstadtlichter"

Der zuletzt am 3. Januar 2.012 veröffentliche Beitrag zum Indizierungsvorhaben einiger Songs der deutschen Punk Band ATEMNOT, mittlerweile sind bereits einige Songs indiziert worden. Man hat mit dem 30.12. 2.011 bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien rechtswirksam eine Indizierung des ATEMNOT Albums "Grossstadtlichter" beschlossen. Betreffende Songs, sind laut Einhorn selbst zwischen 1.990 - 1.996 entstanden (was mindestens 16 Jahre her ist !).

Als Begründung hierzu heißt es im Schreiben an Bandkopf "Einhorn", daß "der Inhalt auf Kinder und Jugendliche verrohend wirkt, da zur Gewaltanwendung gegen Polizisten und andere Bevölkerungsgruppen aufgerufen wird." (Zitat aus dem Schreiben der BPjM) Das Landeskriminalamt hätte auf entsprechende Textstellen jeweiliger Songs verwiesen.

 

Einhorn`s Widerspruch mit Begründung, daß man "soziale Misstände oder Fehler im Rechtssystem kritisieren wolle", und weiter "Diese seien zum Teil zwar radikal, aber auch völlig überzogen." (Zitate aus Einhorn`s Widerspruchs-Schreiben).

Jedoch hat man die CD "V.A. Schlachtrufe BRD" mit ähnlichen Textpassagen nicht indiziert, da "..das 12er Griemien der BPjM als Kritik an Staat, Politik und Gesellschaft aufgefasst habe." (Zitat BPjM) Hierfür gibt man die Begründung an, daß man sich wegen "der weiteren Einzelheiten des Sach - und Streitstandes ... auf den Inhalt der Prüfakte und auf den der CD Bezug" (Zitat BPjM) beriefe.

Die BPjM hält den Inhalt "offensichtlich" für "geeignet (§ 23 Abs. 1 JuSchG), Kinder und Jugendliche sozial-ethisch zu desorientieren, wie das Tatmerkmal >>Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit<< in § 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG.." (Zitate der BPjM)

Weiter heißt es in der begründenden Ausfgührung: "Nach § 18 Abs. 1 Satz 2 JuSchG sind Medien unter anderem dann jugendgefährdend, wenn sie unsittlich sind, verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizen." (Zitate der BPjM)

Die BPjM bezieht sich auf die "Lieder 13, 15, 20 und 21", die "auf Kinder und Jugendliche verrohend" wirken würden. (Zitate der BPjM)

Es wird noch groß und breit erklärt, was unter verrohende Medien verstanden wird, und wann diese sich eignen würden "auf Kinder und Jugendliche durch Wecken und Fördern von Sadismus und Gewalttätigkeit, Hinterlist und gemeiner Schadenfreude einen verrohenden Einfluss auszuüben. " (Zitate der BPjM) Des Weiteren fallen Sätze wie "Desensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf die im Rahmen des gesellschaftlichen Zusammenlebens gezigenen Grenzen der Rücksichtnahme und der Achtung anderer Individuen.." (Zitate der BPjM). Im Detail heißt das für die BPjM:

"Folgende Textpassagen waren für die Indizierung ausschlaggebend: 

>>...Hey, Bullen jetzt hört mal her. Wir scheißen auf euer grünes Heer, Und wenn eure Schnauzen auch mal krachen, können wir dann endlich auch lachen ...<< (Titel 13; Deutsche Polizisten)

>>... Terror und Gewalt hat hier seinen Halt. Lehn´ dich auf und sie machen dich kalt. Der einzige Weg sich dagegen zu wehren. Straßenschlacht heute Nacht. 99 Pflastersteine gegen 100 Bullenschweine. 99 Pflastersteine gegen 100 Nazischweine...<< (Titel 15; Straßenschlacht)

>>Wehr euch endlich, steh jetzt auf und haut dem Pack endlich eine drauf..<< (Titel 20; Lehnt euch auf)

>>...Mit dem Benzinkanister marschieren wir zum Haus des Ministers. Flammen schlagen hoch hinaus. Im Nu brennt das ganze Haus. Weiter geht es zum SEK. Mollis sind ja auch noch da. Feuer und Flamme für diesen Staat. Feuer und Flamme für den Buillenstaat. Feuer und Flamme für die Nazisaat. Feuer und Flamme für diesen Staat...<< (Titel 21; Feuer und Flamme) 

 (Zitate der BPjM)" 

Soweit zu deren Ausführungen. Sicher, aus dem Kontext gerissen, könnte man betreffende Textstellen falsch verstehen, allerdings dürfte man dann, meiner Meinung nach weder Punk Musik, noch Hardcore, Oi (<- womit ich KEINE Nazischeiße meine !!!!) oder auch Death / Black Metal hören, da man immer etwas völlig überzogen Dargestelltes im Songtext finden würden. Vom heutigen Pseudo - Ghetto Hip Hop ganz zu schweigen. 

Ich lasse das mal unkommentiert selbstredend für sich stehen. Bildet Euch selbst eine Meinung dazu. Ich hoffe es gibt da draußen noch Leute, die den Mut haben ihre Meinung hier via Kommentar(en) dazu Kund zu tun, denn "noch" gilt das Recht auf FREIE Meinungsäußerung !


Danny B. 

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